AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Storyseminare für Privat- und Geschäftskunden, Kommunikationsberatung, freie Mitarbeit Wort

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Birgit Jaeckel (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde/Auftraggeber).

Story-Seminare für Privatkunden

§ 1 Anmeldung
1) Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Ihre Anmeldung wird erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande. Der Kunde hat die Pflicht, die Inhalte der Bestätigung umgehend auf Richtigkeit zu prüfen.
2) Mindestalter für Teilnehmer ist 16 Jahre wenn nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
3) Sollte der Kunde unter bestimmten vom Veranstalter zu beachtenden Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten leiden bzw. Barrierefreiheit benötigen, hat er dies dem Veranstalter unmittelbar mit der Anmeldung mitzuteilen.

§ 2 Teilnahmegebühr
Mit der Bestätigung der Teilnahme und Zugang der Rechnung ist der Veranstaltungspreis ohne Abzug und sofort fällig.
Ohne Zahlungseingang vor Seminarbeginn ist keine Teilnahme möglich.

§ 3 Leistungen gemäß Ausschreibung
In der Teilnahmegebühr enthalten sind Getränke und Snacks während des Kurses sowie – soweit in der Ausschreibung genannt – Seminarunterlagen.
Darüber hinaus gehende Verpflegung, Übernachtung, Anreise oder sonstige mit der Teilnahme verbundene Kosten sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Der genaue Veranstaltungsort in der  in der Ausschreibung genannten Gegend wird spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter
Es gelten die in der Ausschreibung angegebenen Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Teilnahmegebühr wird unverzüglich in voller Höhe an den Kunden zurückerstattet, wenn nicht ein Alternativtermin vom Kunden schriftlich akzeptiert wird.

Bei kurzfristigem Absagen der Veranstaltung durch Birgit Jaeckel – z.B. aus Gründen von Krankheit oder höherer Gewalt – werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet oder ein Ersatztermin benannt. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter wie z.B. Stornierungsgebühren für gebuchte Unterkünfte, Anreise etc., sind ausgeschlossen.

§ 5 Stornogebühren und Umbuchung
1) Wird die Teilnahme vom Kunden abgesagt, werden dem Kunden abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

Bis 44 Tage vor Veranstaltungsbeginn: eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro.
44 bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.
21 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
Ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.
Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises.

Sollte der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen, wird der Veranstaltungspreis zurückgezahlt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam.
2) Bei Umbuchung auf einen anderen Seminartermin (je nach Verfügbarkeit und nur bei erreichter Mindestteilnehmerzahl) ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro fällig. Umbuchungen bedürfen der Schriftform.

§ 6 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden in einer Kundendatei gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden nicht verkauft oder sonstwie nutzbar gemacht oder an Dritte weitergegeben.

§ 7 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist  auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 8.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8  Verzugshaftung
(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(2) Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.
(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

Seminare und Veranstaltungen für Unternehmen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Zustimmung zu anderen Geschäftsbedingungen.

§1 Vertragsabschluss
1) Nach Eingang Ihres Auftrags erhalten Sie vom Veranstalter eine Auftragsbestätigung/Rechnung. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande. Der Kunde hat die Pflicht, die Inhalte der Bestätigung umgehend auf Richtigkeit zu prüfen.

§ 2 Gebühren für Seminare, Retreats, Workshops
Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30% fällig, wenn nicht anders vereinbart. Die restlichen Gebühren sind 10 Tage vor Seminarbeginn fällig oder bis zu dem in der Rechnung genannten Termin.

§ 3 Leistungen gemäß Ausschreibung
(1) Über in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungen hinaus gehende Verpflegung, Übernachtung, Anreise oder sonstige mit der Durchführung oder Teilnahme verbundene Kosten sind im Preis nicht enthalten.
Der Kunde verpflichtet sich, für einen angemessenen Veranstaltungsort gemäß voriger Absprache mit dem Veranstalter zu sorgen sowie sämtliche Übernachtungs-, Verpflegungs-, Transport-, Material- und sonstige Kosten aller Teilnehmer und Trainer zu tragen und den Veranstalter von jedweden Verpflichtungen hierzu freizustellen. Sollten Teilnehmer unter bestimmten vom Veranstalter zu beachtenden Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten leiden bzw. Barrierefreiheit benötigen, liegt dies in der Verantwortung des Auftraggebers.

(2) Für Veranstaltungen mit Outdoor- oder sportlichem Teil:
(1) Teilnehmen an den Veranstaltungen und Teamtrainings mit sportlichem oder Outdoor-Charakter kann jeder, der gesund ist, der den speziellen Anforderungen an die jeweilige Veranstaltung genügt und der die entsprechende Ausrüstung mitführt, soweit diese nicht vom Veranstalter gestellt wird.  (2) Der Veranstalter bzw. dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Kunden auszuschließen, die den unter Absatz (1) genannten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.  (3) Wetter, Schnee oder Wasserstand bedingte Änderungen oder Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung des Veranstalters. In diesem Falle wird ein Ersatztermin vereinbart oder vom Kunden ein Ersatzveranstaltungsort gefunden. Die Kosten für einen Ersatzveranstaltungsort gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter
Bei kurzfristigem Absagen der Veranstaltung durch den Veranstalter oder von ihm beauftragter Trainer – z.B. aus Gründen von Krankheit oder höherer Gewalt – werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet oder ein Ersatztermin benannt.
Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter wie z.B. Stornierungsgebühren für gebuchte Unterkünfte, Anreise etc., sind ausgeschlossen.

§ 5 Stornogebühren und Umbuchung
Sagt der Kunde den Termin ab, werden ihm abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
44 bis 10 Tage vor vereinbartem Termin 30% der vertraglich vereinbarten Gebühr.
Ab 10. Tag vor dem vereinbartem Termin 50% der Gebühr.
Ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 80% der Gebühr.
Ab 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Abbruch 100% der Gebühr
Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam.

§ 6 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden in einer Kundendatei gespeichert und unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden nicht verkauft oder sonstwie nutzbar gemacht oder an Dritte weitergegeben.

§ 7 Haftungsausschluss
(1) Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 8.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Bei Workshops, Seminaren und Retreats: Die Teilnahme am Workshop erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden. Eine Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen für mitgebrachte Ausrüstung etc. ist ausgeschlossen. Für Schäden, die die Teilnehmer selbst oder durch ihr Verhalten am Veranstaltungsort, der zur Verfügung gestellten Ausrüstung des Veranstalters oder an Fremdeigentum verursachen, sind die Teilnehmer im gesamten Umfang haftbar. Für körperliche Schäden im Rahmen eines Workshops wird keine Haftung durch die Veranstalter übernommen.
(5) Dem Veranstalter steht im Falle einer berechtigten Mängelrüge ein Nachtbesserungsrecht zu. Die Nachbesserung beschränkt sich auf die schriftlich zugesagten Inhalte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der einen Mangel begründenden Handlung. Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Workshop-,Seminar- oder Coachingende schriftlich oder per Email angezeigt werden. Bei gravierenden Mängeln müssen die Mängel dem Veranstalter schriftlich oder per Email während der Veranstaltung/des Termins angezeigt werden. Eine Bekanntgabe an nicht geschäftsführende Trainer ist nicht ausreichend. Mängel, die nicht während des Seminarverlaufs geltend gemacht werden, gelten als nicht gravierend.
(6) Alle Workshop- und Coachinginhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen geplant, jedoch ist der Veranstalter nicht haftbar für die Erreichung des persönlichen Lernzieles noch wird ein bestimmter Lernerfolg geschuldet.
(7) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als oben vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung dem Veranstalter gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8  Verzugshaftung
(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(2) Der Veranstalter haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Veranstalters für den Schadensersatz neben der Leistung auf 15 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer dem Veranstalter etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ (9) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 10 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
(1) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.
(2) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

Geschäftsbedingungen, freie Mitarbeit Wort

Meine Geschäftsbedingungen für Freie Mitarbeit Wort (Texten) basieren auf der Vorlage des DJV Mustervertrags, Honorare Freie, bearbeitet von Benno H. Pöppelmann/Michael Hirschler 2003.